Vertragsbestimmungen

aktualisiert Januar 2019

  1. Eintritt

    • Der Eintritt erfolgt normalerweise auf den Beginn eines neuen Schuljahres. Er ist aber auch im Verlaufe des Jahres möglich.
  2. Eintrittsdokumente

    • Folgende Dokumente sind rechtzeitig vor dem Eintritt der Schulleitung zuzustellen:
      • Rechtsgültiges unterzeichnetes Anmeldeformular
      • Passfoto
      • falls vorhanden: Berichte/Zeugnisse von früheren Schulen
  3. Schulgeld

    • Die Preisliste gibt Auskunft über die zu erwartenden Gesamtkosten. Massgebend ist der zum Datum des Eintritts gültige Preis. Preisanpassungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
  4. Versicherung

    • Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sind obligatorisch und Sache der Eltern.
  5. Austritt

    • Das Vertragsverhältnis endet normalerweise mit dem Abschluss der angestrebten Ausbildung. Der Vertrag kann aber grundsätzlich jederzeit auf Ende eines Semesters aufgelöst werden. Bitte beachten Sie, dass ein entsprechender schriftlicher Antrag mindestens sechs Monate vor Ablauf des Semesters gestellt werden muss.
  6. Ausschluss

    • Die Schulleitung behält sich das Recht vor, Schülerinnen und Schüler auszuschliessen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
      • disziplinarische Vergehen
      • strafrechtlich relevantes Verhalten
      • massive Störung des Schulbetriebes

        Ein Ausschluss erfolgt fristlos. Im Falle eines Ausschlusses wird der volle Grundpreis des laufenden Quartals berechnet.
Gerichtsstand ist Zürich, Juni 2010/df

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