Vertragsbestimmungen

aktualisiert Januar 2024

  1. Eintritt

    • Der Eintritt erfolgt normalerweise auf den Beginn eines neuen Schuljahres. Er ist aber auch im Verlaufe des Jahres möglich.
  2. Eintrittsdokumente

    • Folgende Dokumente sind rechtzeitig vor dem Eintritt der Schulleitung zuzustellen:
      • Rechtsgültiges unterzeichnetes Anmeldeformular
  3. Schulgeld

    • Die Preisliste gibt Auskunft über die zu erwartenden Gesamtkosten. Massgebend ist der zum Datum des Eintritts gültige Preis. Preisanpassungen sind vorbehalten. Das Schulgeld wird jährlich an das steuerbare Einkommen und Vermögensverhältnisse der Eltern neu angepasst.
  4. Versicherung

    • Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sind obligatorisch und Sache der Eltern.
  5. Austritt

    • Das Vertragsverhältnis endet mit dem Abschluss der angestrebten Ausbildung. Der Vertrag kann aber grundsätzlich jederzeit, mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist, aufgelöst werden. Die 3 Monate müssen beglichen werden.
  6. Ausschluss

    • Die Schulleitung behält sich das Recht vor, Schülerinnen und Schüler auszuschliessen, wenn wichtige Gründe vorliegen. 
    • Ein Ausschluss erfolgt fristlos. Im Falle eines Ausschlusses wird der volle Grundpreis des laufenden Quartals berechnet.
Gerichtsstand ist Zürich, Juni 2010/df

Fragen?